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   Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14   

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https://dejure.org/2015,15502
Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14 (https://dejure.org/2015,15502)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.06.2015 - C-276/14 (https://dejure.org/2015,15502)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - C-276/14 (https://dejure.org/2015,15502)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Gmina Wroclaw

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 und 13 - Art. 5 Abs. 3 und Art. 4 Abs. 2 EUV - Wirtschaftliche Tätigkeiten einer Organisationseinheit der Gemeinde, die ihr nicht im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2005 - C-210/04

    FCE Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1 und Artikel 9

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14
    14 - Vgl. Urteil Heerma (C-23/98, EU:C:2000:46, Rn. 8) und Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache FCE Bank (C-210/04, EU:C:2005:582, Nr. 36).

    24 - Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache FCE Bank (C-210/04, EU:C:2005:582, Nr. 39).

    27 - Urteil Kommission/Niederlande (235/85, EU:C:1987:161, Rn. 14) und Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache FCE Bank (C-210/04, EU:C:2005:582, Nr. 40).

    29 - C-210/04, EU:C:2006:196.

    30 - Urteil FCE Bank (C-210/04, EU:C:2006:196, Rn. 35 bis 37).

    Generalanwalt Léger hat in seinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache darüber hinaus festgestellt, dass die genannte Zweigstelle nicht für eigene Rechnung tätig werde (Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache FCE Bank, C-210/04, EU:C:2005:582, Nr. 46).

    33 - Urteil FCE Bank (C-210/04, EU:C:2006:196, Rn. 36).

  • EuGH, 12.11.2009 - C-154/08

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14
    17 - C-154/08, EU:C:2009:695, Rn. 86.

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteil Kommission/Spanien (C-154/08, EU:C:2009:695, Rn. 103 bis 106) in Bezug auf die spanischen "registradores-liquidadores".

    Im Urteil Kommission/Spanien hat der Gerichtshof festgestellt, dass die in der genannten Rechtssache in Rede stehenden "registradores-liquidadores" insofern das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit trugen, als der Gewinn, den sie aus dieser Tätigkeit zogen, vom Betrag der eingezogenen Steuern, von den mit dem Einsatz der für ihre Arbeit benötigten Arbeitskräfte und sachlichen Mittel verbundenen Ausgaben, von der Effizienz der "registradores-liquidadores" und in einigen Fällen sogar vom Prozentsatz der Sanktionen und der Geldbußen abhing, die in Ausübung der Tätigkeit des "registrador-liquidador" verhängt und eingezogen wurden (Urteil Kommission/Spanien, C-154/08, EU:C:2009:695, Rn. 107).

    40 - Vgl. in diesem Sinne auch Urteil Kommission/Spanien (C-154/08, EU:C:2009:695, Rn. 120 bis 123).

  • EuGH, 23.03.2006 - C-210/04

    FCE Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 und 9 - Feste

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14
    29 - C-210/04, EU:C:2006:196.

    30 - Urteil FCE Bank (C-210/04, EU:C:2006:196, Rn. 35 bis 37).

    33 - Urteil FCE Bank (C-210/04, EU:C:2006:196, Rn. 36).

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